Straßenreinigung
Das Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Abteilung Bauverwaltung ist Ansprechpartner für rechtliche Fragen zur Straßenreinigung. Für Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Selm zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2013 ist eine Befreiung von der städtischen Straßenreinigung nach § 2 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung für selbstständige Straßen oder Stichstraßen möglich (ab einer Länge von 100 m). Hierzu ist ein geschlossener Antrag allerAnlieger bis zum 30.06.2014 für das Folgejahr einzureichen.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BauverwaltungMitarbeiter:
Frau Zeipert
02592 69-249
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.