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Straßenreinigung

Das Amt für Stadtentwicklung und Bauen, Abteilung Bauverwaltung ist Ansprechpartner für rechtliche Fragen zur Straßenreinigung. Für Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Selm zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2013 ist eine Befreiung von der städtischen Straßenreinigung nach § 2 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung für selbstständige Straßen oder Stichstraßen möglich (ab einer Länge von 100 m). Hierzu ist ein geschlossener Antrag allerAnlieger bis zum 30.06.2014 für das Folgejahr einzureichen.

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bauverwaltung

Mitarbeiter:

Frau Zeipert
02592 69-249
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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