Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann z.B. im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per e-mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Abteilung Zahlungs- und Finanzabwicklung abholen.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 € erhoben wird.
Zuständiges Amt:
FinanzbuchhaltungMitarbeiter:
Frau Ebbinghaus
02592 69-196
senden
Frau Georg
02592 69-202
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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