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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann z.B. im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per e-mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Abteilung Zahlungs- und Finanzabwicklung abholen.

Gebühren

Bitte beachten Sie, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 € erhoben wird.

Zuständiges Amt:

Finanzbuchhaltung

Mitarbeiter:

Frau Ebbinghaus
02592 69-196
senden

Frau Georg
02592 69-202
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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