Sterbefälle
Verstirbt eine Person in Selm, so wird der Sterbefall vom Standesamt Selm beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Sterbefallanzeige (siehe unten)
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personenstandsurkunden
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein.
Gebühren:
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden (für die Beerdigung, Rankenkasse und Rente).
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €
Formulare
Zuständiges Amt:
StandesamtMitarbeiter:
Frau Kimmlinghoff
02592 69-212
senden
Frau Koumoulidis
02592 69-213
senden
Frau Schulz
02592 69-215
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr