Spielhallen
In Spielhallen darf je 12 qm Nutzfläche ein Geldspielgerät aufgestellt werden, jedoch sind pro Spielhalle maximal 12 Geräte zulässig.
Jugendlichen ist der Zugang zu den Spielhallen verboten.
Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen ist.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Haarseim
02592 69-276
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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