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Spielhallen

In Spielhallen darf je 12 qm Nutzfläche ein Geldspielgerät aufgestellt werden, jedoch sind pro Spielhalle maximal 12 Geräte zulässig.

Jugendlichen ist der Zugang zu den Spielhallen verboten.

Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen ist.

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Informationspflicht Spielhallenerlaubnisse.pdf (137,6 KiB)

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Haarseim
02592 69-276
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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