Sondernutzung von öffentlichen Flächen
Sofern öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden, ist hierfür eine entsprechende Erlaubnis erforderlich.
Die Erlaubnis ist z.B. erforderlich für
- Das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- u. Ausstellungsständern
- Das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
Die Erlaubnis zur Sondernutzung ist 14 Tage vor der Inanspruchnahme zu bentragen.
Bzgl. des Aufstellens oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln ist im Rahmen eines Werbekonzeptes zwischen der Stadt Selm und der Fa. Schnelle eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Sofern die Aufstellung von Werbemitteln beabsichtigt ist, ist es daher zweckmässig, dass sich der Antragsteller direkt mit der Fa. Schnelle Tel. 02955/748880 in Verbindung setzt.
Formulare:
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Kapuschenski
02592 69-207
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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