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Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Sofern öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden, ist hierfür eine entsprechende Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis ist z.B. erforderlich für

  • Das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- u. Ausstellungsständern
  • Das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken

Die Erlaubnis zur Sondernutzung ist 14 Tage vor der Inanspruchnahme zu bentragen.

Bzgl. des Aufstellens oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln ist im Rahmen eines Werbekonzeptes zwischen der Stadt Selm und der Fa. Schnelle eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Sofern die Aufstellung von Werbemitteln beabsichtigt ist, ist es daher zweckmässig, dass sich der Antragsteller direkt mit der Fa. Schnelle Tel. 02955/748880 in Verbindung setzt.

Formulare:

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Frau Kapuschenski
02592 69-207
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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