Rundfunkgebühren, Befreiung oder Ermäßigung (früher GEZ)
Das Verwaltungsverfahren zur Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht hat sich geändert. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt nun ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice Köln.
Ein Antrag kann weiter im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren kompletten Bewilligungsbescheid über Ihre Sozialleistungen und/oder Ihren Schwerbehindertenausweis mit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de
Terminvergabe
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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