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Rundfunkgebühren, Befreiung oder Ermäßigung (früher GEZ)

Das Verwaltungsverfahren zur Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht hat sich geändert. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt nun ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice Köln.

Ein Antrag kann weiter im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren kompletten Bewilligungsbescheid über Ihre Sozialleistungen und/oder Ihren Schwerbehindertenausweis mit.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de

Terminvergabe

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
senden

Frau Oehlen
02592 69-267
senden

Frau Schnurbus
02592 69-209
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Frau Schwager
02592 69-210
senden

Herr Walter
02592 69-220
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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