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Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmässig ohne vorhergehende Bestellung ausserhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.

Die Reisegewerbekarte kann sowohl an eine natürliche Person als auch an eine Juristische Person, z.B. GmbH, erteilt werden. Sie ist dort zu beantragen, wo die natürliche Person ihren Hauptwohnsitz bzw. die juristische Person ihren Firmensitz hat.

Gleichzeitig mit der Antragstellung ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden zu beantragen.

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Haarseim
02592 69-276
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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