Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmässig ohne vorhergehende Bestellung ausserhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Die Reisegewerbekarte kann sowohl an eine natürliche Person als auch an eine Juristische Person, z.B. GmbH, erteilt werden. Sie ist dort zu beantragen, wo die natürliche Person ihren Hauptwohnsitz bzw. die juristische Person ihren Firmensitz hat.
Gleichzeitig mit der Antragstellung ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden zu beantragen.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Haarseim
02592 69-276
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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