Psychische Erkrankungen ( Schutzmaßnahmen)
Das Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) regelt u.a. die zwangsweise Unterbrindung von psychisch Erkrankten. Bei Gefahr im Verzug (Eigen- oder Fremdgefährdung) kann die örtliche Ordnungsbehörde die sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Albers
02592 69-226
senden
Frau Engelkamp
02592 69-216
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.