Pflegschaften
Das Jugendamt übernimmt (Ergänzungs-) Pflegschaften für Minderjährige nach vorausgegangener familienrechtlicher Entscheidung und Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.
Die Sorgerechtsausübung erfolgt dann im Rahmen des von den Gerichten vorgegebenen Wirkungsbereiches. So können beispielsweise folgende Wirkungskreise beschrieben werden:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Recht, Hilfen nach Sozialgesetzbüchern zu beantragen
- Vaterschaftsanfechtungen
- Gesundheitsfürsorge
- Erbschaftsangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungMitarbeiter:
Frau Funhoff
02592 69-317
senden
Frau Rohmann
02592 69-298
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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