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Personalausweis

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).

Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden.

Für Kinder zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr, die einen Ausweis benötigen (z. B. für eine Auslandsreise), kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden.

Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss gestellt werden:

  • bei Vollendung des 16. Lebensjahres (Erstausstellung),
  • bei Verlust,
  • bei Ablauf der Gültigkeit und
  • bei Namensänderungen.

Den Antrag können Sie nur persönlich stellen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen. Ab dem 02.08.2021 werden auch in allen Fällen Fingerabdrücke aufgenommen.

Weitere Information finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de

Bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Zustimmung kann erfolgen:

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. Eventuell ist ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vorzulegen. Bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
  • Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

Die Bundesdruckerei in Berlin benötigt für die Produktion der Personalausweises ca. 3 – 4 Wochen. Es kann zu Verzögerungen z. B. in der Reisezeit kommen. Die Stadt Selm übernimmt hierfür keine Garantie. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Dokumente. Im Einzelfall oder in der Ferienzeit kann es auch einmal länger dauern; die Stadt Selm hat hierauf leider keinen Einfluss.

Wenn Sie kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser besitzt eine Gültigkeit bis zu drei Monaten.
Beachten Sie bitte, dass einige Länder den vorläufigen Personalausweis nicht anerkennen. Fragen Sie uns danach; wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist, muss diese gesperrt werden. Für die Sperrung können Sie auch die Sperrnotruf-Nummer 0180-1 33 33 33 nutzen (Mo.-So. 0-24 Uhr; Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct. Min. aus dem Mobilfunknetz). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort.

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt 10 Jahre; für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre.


Benötigte Unterlagen

  • Alter Personalausweis/Reisepass (auch wenn er ungültig ist) bzw. der Kinderausweis/Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, ohne Rand) Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen und müssen zweifelsfrei erkennbar sein. Weitere Informationen bekommen Sie unter http://www.bundesdruckerei.de/

Gebühren
(die Gebühr kann in bar oder ab einer Summe von 10 Euro bargeldlos entrichtet werden)

  • Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre: 22,80 €
  • Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre: 37,00 
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Vollmacht Ausweis - Reisepass

Vollmacht Kinderausweis / Kinderreisepass

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Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

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