Osterfeuer
In der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Selm vom 24. Januar 2011 sind detaillierte Angaben enthalten unter welchen Voraussetzungen und Auflagen und von welchen Institutionen Osterfeuer durchgeführt werden dürfen.
Formulare:
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Kapuschenski
02592 69-207
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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