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Nichtraucherschutz

In dem Nichtraucherschutzgesetz sind die Einrichtungen aufgeführt, in denen ein Rauchverbot gilt, z.B. in allen Gebäuden mit öffentlichen Einrichtungen.

Das Rauchverbot gilt grundsätzlich auch für Gaststätten, wobei für diesen Bereich allerdings eine Vielzahl von Ausnahmen vorgesehen ist.

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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