Nichtraucherschutz
In dem Nichtraucherschutzgesetz sind die Einrichtungen aufgeführt, in denen ein Rauchverbot gilt, z.B. in allen Gebäuden mit öffentlichen Einrichtungen.
Das Rauchverbot gilt grundsätzlich auch für Gaststätten, wobei für diesen Bereich allerdings eine Vielzahl von Ausnahmen vorgesehen ist.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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