Namensrechtliche Erklärungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung:
- Namensführung nach Eheschließung
- Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
- Hinzufügung/Widerruf Ehename
- Anschlusserklärung von Kindern an den Ehenamen
- Namenserteilung eines Elternteils
- Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
- Namensführung nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Namensänderung durch Adoption
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Einzelheiten erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch beim Standesamt.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
StandesamtMitarbeiter:
Frau Kimmlinghoff
02592 69-212
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Frau Koumoulidis
02592 69-213
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Frau Schulz
02592 69-215
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