Melderegisterauskünfte
Jeder Einwohner hat die Möglichkeit auf Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister.
Es handelt sich hierbei um eine sogenannte einfache Melderegisterauskunft. Sie umfasst Name, Vorname, akademische Grade sowie Anschrift der jeweiligen Person. Eine erweiterte Melderegisterauskunft können Personen erhalten, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Rechtsanwälte). Zu den weitergehenden Daten gehören z.B. Tag und Ort der Geburt oder frühere Anschriften. Telefonische Auskünfte können nicht gegeben werden. Ihre Anfrage muss schriftlich oder persönlich erfolgen. Jeder Einwohner hat nach dem neuen Bundesmeldegesetz, das seit dem 01.11.2015 gilt, die Möglichkeit, bestimmten Datenweiterleitungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Genehmigung erst zu ermöglichen.
Wenden Sie sich bei Fragen an das Bürgerbüro.
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Bei einer schriftlichen Anfrage fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei. Die Gebühr ist auch zu zahlen, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
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Frau Schwager
02592 69-210
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Herr Walter
02592 69-220
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
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Donnerstag und Freitags:
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