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Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung über Ihre persönlichen Daten aus.

Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten.

Eine Meldebescheinigung benötigen Sie z. B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit.

Diese Bescheinigungen können Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragen.


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass


Gebühren: 
(die Gebühr kann in bar oder ab einer Summe von 10 Euro bargeldlos entrichtet werden)

  • Aufenthaltsbescheinigung: 9,00 €
  • Meldebescheinigung: 9,00 €

Gebührenfrei stellen wir Ihnen eine Meldebescheinigung z. B. für Rentenzwecke aus.

Terminvergabe

Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.

zum Online Terminkalender

Formulare

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
senden

Frau Oehlen
02592 69-267
senden

Frau Schnurbus
02592 69-209
senden

Frau Schwager
02592 69-210
senden

Herr Walter
02592 69-220
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
Zum Onlinekalender

 

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