Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung über Ihre persönlichen Daten aus.
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten.
Eine Meldebescheinigung benötigen Sie z. B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit.
Diese Bescheinigungen können Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: (die Gebühr kann in bar oder ab einer Summe von 10 Euro bargeldlos entrichtet werden)
- Aufenthaltsbescheinigung: 9,00 €
- Meldebescheinigung: 9,00 €
Gebührenfrei stellen wir Ihnen eine Meldebescheinigung z. B. für Rentenzwecke aus.
Terminvergabe
Termine können Sie über unseren Online-Terminkalender oder zu den regulären Öffnungszeiten über die Zentrale Tel. 69-0 beantragen.
Formulare
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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