Mahnung und Vollstreckung
Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen ?
In diesem Fall wird der offene Betrag von der Stadtkasse angemahnt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für diese Mahnung zu berechnen. Bedenken Sie auch, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen. Durch die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen entstehen Ihnen also erhebliche Kosten. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen. Auch mit den Kosten der Zwangsvollstreckung könnten Sie belastet werden.
Ersparen Sie sich also durch eine pünktliche Zahlung viel Zeit und Ärger. Wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, können Sie das lästige Überwachen von Zahlungsfristen vermeiden. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweißt, gehören Mahnungen und Vollstreckungen künftig der Vergangenheit an. Die Bankverbindung der Stadt Selm haben wir hier für Sie hinterlegt.
Nutzen Sie für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bitte ausschließlich unser Serviceportal unter dem Bereich Zahlungsverkehr. Damit sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch Geld für die Übersendung im Vergleich zur papiergebundenen Variante.
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Herr Siegeroth
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