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Müllgebühren

Zur Deckung der Kosten der Abfallbeseitigung werden von der Stadt Selm Gebühren erhoben. Anders als bei den Steuern wird die Abfallbeseitigungsgebühr ausschließlich zur Deckung der Kosten, die durch die Abfallbeseitigung entstehen, erhoben.

Der Eigentümer eines Grundstücks ist zum Anschluss an die Abfallentsorgung und zu deren Benutzung verpflichtet. Von der Anschluss- und Benutzungspflicht für die Abfallentsorgung können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Stadtwerke Selm, die mit dieser Aufgabe beauftragt sind.

In der Stadt Selm können die folgenden gebührenpflichtigen Abfallgefäße zur Verfügung gestellt werden:

Restmüllgefäß 60/80/120/240 Liter
Biomüllgefäß 60/80/120/240 Liter

Die Abfuhr erfolgt jeweils 14-tägig. Die Abfuhrtermine können sie dem Abfallkalender der Stadt Selm entnehmen. Dieser wird am Jahresanfang an alle Selmer Haushalte verteilt.

Neben den oben aufgeführten Abfallgefäßen können bei Bedarf Gefäße mit 1100 Liter Inhalt und unterschiedlichen Abfuhrrhythmen aufgestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu werden telefonisch erteilt.

Die erstmalige Aufstellung und die Ersatzaufstellung defekter bzw. entwendeter Gefäße werden gebührenfrei vorgenommen. Ebenso gebührenfrei ist die Abholung nicht mehr benötigter Gefäße. Für den Austausch eines Gefäßes gegen ein Gefäß anderer Größe wird eine Tauschgebühr erhoben. Die Höhe ist der Abfallgebührensatzung aus dem Ortsrecht zu entnehmen.

Die Benutzungsgebühren werden zu je 1/4 fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, die Gefäßtauschgebühr jeweils 1 Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides.

Die aktuellen Satzungen und Tarife finden Sie im Ortsrecht unter folgenden Ziffern:

  • IV-5 Satzung über die Abfallentsorgung
  • IV-6 Satzung über die Abfallentsorgungsgebühr

zum Ortsrecht

Serviceportal

Für die Aufstellung, den Tausch oder die Rücknahme von Müllgefäßen nutzen Sie bitte unser Online-Serviceportal.

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Haushalt und Steuern

Mitarbeiter:

Frau Isermann
02592 69-164
senden

Frau Sieradzon
02592 69-165
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag:
08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr

Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr

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