Lärmschutz
Lärmbelästigungen können in vielfacher Form verursacht werden, und zwar sowohl durch den Betrieb von Anlagen und Maschinen als auch durch das Verhalten von Personen.
Es handelt sich somit um einen vielschichtigen Themenbereich, wobei unterschiedliche Behörden zuständig sind.
Wegen dieser Vielschichtigkeit und den unterschiedlichen Zuständigkeiten ist es zweckmäßig, sich beim Vorliegen von Lärmbelästigungen telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Kapuschenski
02592 69-207
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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