Ladenöffnungszeiten
Die Ladenöffnungszeiten sind im Ladenöffnungsgesetz NRW vom 16.11.2006 geregelt.
Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen über den Verkauf bestimmter Waren zu bestimmten Zeiten auch an Sonn- und Feiertagen und die Möglichkeit zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.