Kraftfahrzeugabmeldung
Hinweis: Dieser Service steht nur Selmer BürgerInnen und für deren Fahrzeuge zur Verfügung!
Benötigte Unterlagen
Für die Abmeldung bzw. Stilllegung von Kraftfahrzeugen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
- Personalausweis
- beide Kennzeichen mit unbeschädigtem Siegel
Kosten/Gebühren
Gebühr für Kfz-Abmeldungen 7,50 €/Fahrzeug
Reservierung eines Kennzeichens: 2,60 €/Kennzeichen
KFZ-Anmeldungen sind nur beim Straßenverkehrsamt in Lünen oder Unna möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/zulassung
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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