Kostenbeiträge Jugendhilfe
Werden Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige außerhalb des Elternhauses im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme (z. B. Pflegestelle oder Heim) betreut, dann übernimmt das Jugendamt im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) die Kosten der Hilfe. Die Betreuten und beide Elternteile müssen einen Beitrag zu den Kosten der Hilfe leisten. Die Höhe ist von Fall zu Fall verschieden; sie richtet sich u. a. nach der Betreuungsform und der Einkommenshöhe.
Buchstabenbereiche:
Frau Schone: A – Ma
Herr Beese: Mb – Z
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungMitarbeiter:
Herr Beese
02592 69-264
senden
Frau Schone
02592 69-263
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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