Kampfmittelbeseitigung
Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes ( OBG ) und obliegt somit der örtlichen Ordnungsbehörde. Aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkenntnisse im Umgang mit diesen Kampfmitteln wurde zur Unterstützung der Ordnungsbehörden bei jeder Bezirksregierung ein Staatlicher Kampfmittelräumdienst eingerichtet.
Diese Regelung galt bis zum 01.05.2004. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte eine Umorganisation des Kampfmittelräumdienstes. Die Kampfmittelräumdienste der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster wurden unter der Bezeichnung Kampfmittelbeseitigungsdienst ( KBD ) zusammengefasst und der Bezirksregierung Arnsberg organisatorisch zugeordnet.
Hauptaufgabe des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist derzeit neben der vorsorglichen Überprüfung von Baustellen in sogenannten Bombenabwurfgebieten die Beseitigung von Zufallsfunden.
Von diesen Einzel-bzw. Zufallsfunden geht eine für den Finder nicht zu unterschätzende Gefährdung aus.
Da mit Kampfmitteln überall zu rechnen ist, gilt grundsätzlich:
- Kampfmittel nicht berühren!
- Kampfmittelfunde der nächsten Polizeidienststelle bzw. der Ordnungsbehörde anzeigen!
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Albers
02592 69-226
senden
Frau Engelkamp
02592 69-216
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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