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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren umfassen u.a. die Beratung, Begleitung und Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender (14 – 20-jährig), sowie ihrer Familien, dies vor, während und nach Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. In diesem Zusammenhang werden erzieherische, soziale und fürsorgerische Aspekte ins Verfahren eingebracht.

Broschüre:

Zuständiges Amt:

Soziale Dienste

Mitarbeiter:

Herr Munko
02592 69-234
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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