Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren umfassen u.a. die Beratung, Begleitung und Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender (14 – 20-jährig), sowie ihrer Familien, dies vor, während und nach Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. In diesem Zusammenhang werden erzieherische, soziale und fürsorgerische Aspekte ins Verfahren eingebracht.
Broschüre:
Zuständiges Amt:
Soziale DiensteMitarbeiter:
Herr Munko
02592 69-234
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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