Hausnummervergabe
Die Behörde ist für die Vergabe der Hausnummern zuständig. Laut Baugesetzbuch sind Hausnummern für Grundstücke zu vergeben. Bei der Schließung von Baulücken oder bei der Ansiedlung in Neubaugebieten vergibt die Bauaufsicht mit der Baugenehmigung die Hausnummer für das Grundstück.
Die Hausnummer soll dazu dienen, dass im Ernstfall Rettungsdienst sowie Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr das Grundstück rechtzeitig aufsuchen können. Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
In einigen Fällen verfügt ein Grundstück über mehrere Wohneinheiten mit unterschiedlichen Hauseingängen. Hier kann es beispielsweise Sinn ergeben, mehrere Hausnummern für das Grundstück zu vergeben, nämlich für jeden Hauseingang eine eigene. In anderen Fällen verschafft die Änderung der Hausnummer mehr Übersicht und Ordnung im Wohngebiet.
Sofern Sie eine Ergänzung oder aber eine Umnummerierung Ihrer Hausnummer wünschen, können Sie dies schriftlich (und formlos) bei der Stadt Selm beantragen. Ihr Anliegen wird so dann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Aspekte sowie der, der Allgemeinheit, überprüft.
Gerne stehen wir Ihnen auch hier für eine vorherige Beratung zur Verfügung.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BauaufsichtMitarbeiter:
Frau Quante
02592 69-272
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
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unter der Rufnummer 02592 69-2700
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