Grundstücksteilung
Die Bauaufsicht ist gemäß § 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen für die Teilung von Grundstücken zuständig.
Der Antrag wird in der Regel mit der Unterstützung eines öffentlich bestellten Vermessers getätigt, da ein detaillierter Lageplan zur Prüfung des Antrages benötigt wird. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Eingang bei der Stadt Selm.
Ist das zu teilende Grundstück bereits bebaut und stehen der beabsichtigten Teilung keine baurechtlichen Hindernisse entgegen, wird eine Teilungsgenehmigung erteilt. Handelt es sich um ein noch nicht bebautes Grundstück, so erteilt die Bauaufsicht ein sog. Negativzeugnis.
Haben Sie Fragen bzgl. einer beabsichtigten Teilung, können Sie gerne vor Antragsstellung die Beratung der Bauaufsicht wahrnehmen.
Es handelt sich hierbei um einen gebührenpflichtigen Vorgang. Die Gebühr richtet sich hierbei nach Art und Umfang der vorhandenen Bebauung.
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Zuständiges Amt:
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59379 Selm
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