Grabarten
In den meisten Fällen beschäftigt man sich erst durch den Tod eines nahen Angehörigen, Freundes oder Bekannten mit dem Friedhof. Es müssen dann innerhalb kurzer Zeit viele Entscheidungen getroffen werden. Auch die Wahl der letzten Ruhestätte gehört dazu. Ein Grab ist der Ort des persönlichen Gedenkens und sollte sorgfältig ausgewählt werden, damit es zu einer bleibenden Stätte der Erinnerung wird.
Das Bestattungsgesetz NRW und die hiesige Satzung über das Bestattungswesen bieten eine Reihe von verschiedenen Grabarten zur Auswahl an. Neben klassischen Wahlgrabstätten, umgangssprachlich auch als Gruften oder Familiengräber bekannt, stehen diverse Reihengrabstätten sowohl für Urnen als auch Särge im Angebot der Stadt Selm. Neue gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Ausdruck in sogen. pflegearmen Grabstätten wie Rasenreihengräber oder Grabstätten für teilanonyme Bestattungen.
Die unterschiedlichen Grabarten werden abschließend in den §§ 12-18 der Satzung über das Friedhofs-und Bestattungswesen der Stadt Selm in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Die aktuellen Satzungen und Tarife finden Sie im Ortsrecht unter folgenden Ziffern:
IV-7 Satzung über das Friedhofs- u Bestattungswesen der Stadt Selm
IV-8 Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Selm
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Zuständiges Amt:
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Stadtwerke SelmIndustriestraße 19
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Mo - Do 9:00-16:00 Uhr
Fr 9:00-13:00 Uhr