Gewerbezentralregisterauszug
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt.
Gewerbezentralregisterauszüge können für natürliche und juristische Personen beantragt werden.
Bei den Gewerbezentralregistgerauszügen wird unterschieden zwischen
- Auszügen für Privatpersonen und
- Auszüge für Behörden.
Für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird eine Gebühr von 13,00 € erhoben.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Ferkinghoff
02592 69-205
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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