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Gewerbezentralregisterauszug

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt.

Gewerbezentralregisterauszüge können für natürliche und juristische Personen beantragt werden.

Bei den Gewerbezentralregistgerauszügen wird unterschieden zwischen

  • Auszügen für Privatpersonen und
  • Auszüge für Behörden.

Für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird eine Gebühr von 13,00 € erhoben.

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Ferkinghoff
02592 69-205
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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