Gewerbeanzeigen
Der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist dem Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung anzuzeigen.
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn
- der Betrieb innerhalb des Selmer Stadtgebietes verlegt wird oder
- der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf andere Waren und Leistungen ausgedehnt wird.
Ferner ist eine Anzeige erforderlich, wenn der Gewerbebetrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung) oder in eine andere Gemeinde verlegt wird.
Für die Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung wird eine Gebühr erhoben.
- Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind: 26,00 Euro
- Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
- Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro
Über die Gewerbeanzeige erhält der Gewerbetreibende eine entsprechende Bestätigung. Die Gewerbeanzeige wird ebenfalls an die gemäß der Gewerbeordnung vorgesehenen Stellen übermittelt.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Ferkinghoff
02592 69-205
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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