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Geldspielgeräte

Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Der gewerbliche Aufsteller benötigt hierfür die sog. Aufstellerlaubnis sowie im Einzelfall die betriebsbedingte Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes.

Die gewerbliche Aufstellerlaubnis ist beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Haarseim
02592 69-276
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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