Geldspielgeräte
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Der gewerbliche Aufsteller benötigt hierfür die sog. Aufstellerlaubnis sowie im Einzelfall die betriebsbedingte Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes.
Die gewerbliche Aufstellerlaubnis ist beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Haarseim
02592 69-276
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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