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Gaststättenerlaubnisse

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will bedarf einer Erlaubnis, die beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu beantragen ist.

Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, so ist hierfür keine Erlaubnis erforderlich.

Bei einem bereits bestehenden Gaststättenbetrieb (z.B. Pächterwechsel) besteht die Möglichkeit, zunächst eine vorläufige Erlaubnis zu erteilen. Bei Neubetrieben ist eine vorläufige Erlaubnis nicht möglich.

Der entsprechende Erlaubnisantrag ist beim Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung zu stellen. Es sind gleichzeitig folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz oder die Bescheinigung über die Befreiung von der Unterrichtung
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden
  • Kopie des Pachtvertrages

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Informationspflicht Gaststaettenerlaubnis.pdf (136,7 KiB)

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Haarseim
02592 69-276
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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