Gaststättenerlaubnis vorrübergehend
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Diese sog. „Tagesgestattungen“ sind nur dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.
Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken oder die Abgabe zum Verzehr von Speisen an Ort und Stelle sind keine Gestattungen erforderlich.
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59379 Selm
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Montag und Dienstag:
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