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Gaststättenerlaubnis vorrübergehend

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Diese sog. „Tagesgestattungen“ sind nur dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.

Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken oder die Abgabe zum Verzehr von Speisen an Ort und Stelle sind keine Gestattungen erforderlich.

Formulare:

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Haarseim
02592 69-276
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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