Fundbüro
Fundangelegenheiten
Sofern Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Fund dem Fundbüro Selm zu melden, damit die Fundsache dem Verlierer/in bzw. Eigentümer/in zurückgegeben werden kann.
Als Fundsachen werden alle Gegenstände bezeichnet, die dem/der Besitzer/in ohne Absicht abhanden gekommen sind.
Nicht anzeigepflichtig sind gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 €.
Die Funsachen werden vom Fundbüro zentral erfasst, so dass jederzeit eine Übersicht über die abgegebenen Gegenstände besteht.
Die Fundsachen können beim Fundbüro zur Verwahrung abgegeben werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Finder, sofern es sich nicht um Geldbeträge, Wertpapiere oder sonstige Sachen von hohem Wert handelt, zu Hause aufbewahrt, wenn er den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchte. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach dieser Aufbewahrungsfrist geht das Eigentum auf den Finder über, so dass dieFundsache vom Fundbüro an den Finder herausgegeben wird, wenn seit der Fundanzeige diese 6 Monate verstrichen sind.
Fundtiere werden unverzüglich in der Presse bekannt gemacht, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Eigentümer seine Ansprüche innerhalb von 14 Tagen beim Fundbüro geltend zu machen hat.
Fundtiere werden nach der Anzeige des Fundes zunächst kurzfristig bei der Familie Rötlich, Lüffe-Park 8, Selm, Tel.: 02592/9887766, untergebracht. Danach werden sie dem Kreistierheim Unna, Tel. 02303/69505, zugeführt.
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Ferkinghoff
02592 69-205
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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