Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Für Minderjährige sind gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Für die persönliche Beantragung hier im Bürgerbüro benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
- der Verwendungszweck
muss bei der Beantragung angegeben werden
- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde
da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
- gegebenenfalls das Aktenzeichen
aus dem Schreiben der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung
von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
- Nachweis, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen
Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben.
Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren betragen 13,00 €. Diese können Sie bar oder mit der EC-Karte bezahlen.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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