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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Für Minderjährige sind gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.

Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

 

Für die persönliche Beantragung hier im Bürgerbüro benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass

 

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • der Verwendungszweck

muss bei der Beantragung angegeben werden

  • zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde

da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird

  • gegebenenfalls das Aktenzeichen

aus dem Schreiben der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat

  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung

von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen

  • Nachweis, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen

Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben.

 

Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Gebühren

Die Gebühren betragen 13,00 €. Diese können Sie bar oder mit der EC-Karte  bezahlen.

 

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
senden

Frau Oehlen
02592 69-267
senden

Frau Schnurbus
02592 69-209
senden

Frau Schwager
02592 69-210
senden

Herr Walter
02592 69-220
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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