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Fischereischeine

Sofern Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderpass
  • Nachweis über die Sportfischerprüfung bei Erstantrag (nicht erforderlich für den Jugendfischereischein)
  • ein aktuelles Lichtbild

Sollte für die Verlängerung des Fischereischeines kein freies Feld mehr vorhanden sein, ist ein aktuelles Lichtbild für den neuen Fischereischein erforderlich

Gebühren
Für die Ersterteilung und Verlängerung der Fischereischeine betragen die Gebühren:

  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
  • 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Herr Ferkinghoff
02592 69-205
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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