Fischereischeine
Sofern Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderpass
- Nachweis über die Sportfischerprüfung bei Erstantrag (nicht erforderlich für den Jugendfischereischein)
- ein aktuelles Lichtbild
Sollte für die Verlängerung des Fischereischeines kein freies Feld mehr vorhanden sein, ist ein aktuelles Lichtbild für den neuen Fischereischein erforderlich
Gebühren
Für die Ersterteilung und Verlängerung der Fischereischeine betragen die Gebühren:
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 Euro
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Herr Ferkinghoff
02592 69-205
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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