Entwässerungsgebühren / Abwassergebühren
Entwässerungsgebühren werden in der Stadt Selm für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Die Entwässerungsgebühr dient ausschließlich zur Deckung der Kosten, die durch die öffentliche Abwasseranlage entstehen.
Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser werden getrennte Abwassergebühren nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Anlage erhoben.
Schmutzwassergebühren:
Die Höhe der Schmutzwassergebühren richtet sich nach der Menge des Frischwassers, das dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. Private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) zugeführt wird. Von diesen Frischwassermengen können Wassermengen abgesetzt werden, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie das Wasser zur Gartenbewässerung oder zur Viehtränkung benutzen.
Die Benutzungsgebühr je Kubikmeter Schmutzwasser ist der aktuellen Gebührensatzung im Ortsrecht zu entnehmen.
Niederschlagswassergebühren:
Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Bebaute Flächen sind alle Grundflächen der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude einschließlich der Dachüberstände, soweit Sie an die Kanalisation angeschlossen sind. Hierzu gehören auch Terrassenüberdachungen und Carports.
Befestigte Flächen sind alle Flächen auf dem Grundstück die mit Pflastersteinen, Beton, Platten, Asphalt oder ähnlichen Materialen befestigt sind und von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.
Wenn Sie eine unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Bestimmungen zugelassene Versickerungsanlage für Niederschlagswasser oder eine Regenwassernutzungsanlage auf Ihrem Grundstück betreiben, können die Niederschlagswassergebühren für die angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksflächen reduziert werden. Weitere Informationen über die Niederschlagswasserbewirtschaftung erhalten Sie bei den Stadtwerken Selm.
Die Benutzungsgebühr je Quadratmeter angeschlossener bebauter bzw. befestigter Fläche ist der aktuellen Gebührensatzung im Ortsrecht zu entnehmen.
Die Gebühren für ein Kalenderjahr werden zu je 1/4 fällig am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November.
Die aktuellen Satzungen und Tarife finden Sie im Ortsrecht unter folgenden Ziffern:
- IV-9 Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Selm
- IV-11 Satzung der Stadt Selm über die Erhebung von Entwässerungsgebühren
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Zuständiges Amt:
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59379 Selm
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