Elternbeitrag Kindergarten
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtung besuchen, müssen nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der vom Selmer Stadtrat erlassenen Satzung einen Beitrag zu den Betriebskosten leisten. Die Beiträge sind nach dem Alter des Kindes, Betreuungsdauer und Einkommen gestaffelt. Die Berechnung des Einkommens erfolgt anhand der jeweils gültigen Elternbeitragssatzung.
Benötigte Unterlagen:
- die ausgefüllte und unterschriebene "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen"
- Einkommensnachweise: in der Regel Steuerbescheid und Dezember-Abrechnung des Vorjahres, aus der das Jahreseinkommen hervorgeht (bei erheblicher Änderung gegenüber dem Vorjahr aktuelle Gehaltsabrechnungen), Wohngeldbescheid, Arbeitslosengeld I-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid, Elterngeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, weitere (auch steuerfreie) Einkünfte, etc.
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Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungMitarbeiter:
Frau Suttrup-Prott
02592 69-252
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
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