Eingliederungshilfe (Jugendhilfe, SGB VIII)
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, können durch eine Eingliederungshilfe unterstützt werden (§ 35 a Sozialgesetzbuch Acht - Jugendhilfe - SGB VIII).
Zuständiges Amt:
Soziale DiensteMitarbeiter:
Herr Lewek
02592 69-256
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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