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Eingliederungshilfe (Jugendhilfe, SGB VIII)

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, können durch eine Eingliederungshilfe unterstützt werden (§ 35 a Sozialgesetzbuch Acht - Jugendhilfe - SGB VIII).

Zuständiges Amt:

Soziale Dienste

Mitarbeiter:

Herr Lewek
02592 69-256
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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