Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten im Ausland)
Bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie benötigen.
Auskünfte geben Ihnen die deutschen Konsulate im jeweiligen Land, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes hier in Deutschland.
In vielen Ländern wird für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert. In einem solchen Fall telefonieren Sie bitte mit uns oder vereinbaren einen Termin. Fragen sind am besten persönlich zu klären.
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
StandesamtMitarbeiter:
Frau Kimmlinghoff
02592 69-212
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Frau Koumoulidis
02592 69-213
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Frau Schulz
02592 69-215
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
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Montag:
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Termine nur nach Vereinbarung
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