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Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten im Ausland)

Bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie benötigen.

Auskünfte geben Ihnen die deutschen Konsulate im jeweiligen Land, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes hier in Deutschland.

In vielen Ländern wird für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert. In einem solchen Fall telefonieren Sie bitte mit uns oder vereinbaren einen Termin. Fragen sind am besten persönlich zu klären.

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Standesamt

Mitarbeiter:

Frau Kimmlinghoff
02592 69-212
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Frau Koumoulidis
02592 69-213
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Frau Schulz
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr

Mittwoch:
Termine nur nach Vereinbarung

Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
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