Beurkundungen - Familienrecht
Im Jugendamt werden – nach vorheriger Terminabsprache – beurkundet:
- Vaterschaftsanerkennungserklärungen
- Zustimmungserklärungen - beispielsweise von Müttern - zu Vaterschaftsanerkennungserklärungen
- Mutterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen (Erklärungen über die gemeinsame Sorgerechtsausübung von nicht miteinander verheirateten Elternteilen)
wichtige Unterlagen:
Personalausweis
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungMitarbeiter:
Frau Werlich
02592 69-268
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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