Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder
Die Betriebskosten der Selmer Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Kindertagesstätten, Gruppen für unter 3-jährige) werden aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Selm, der Einrichtungsträger und aus Elternbeiträgen finanziert.
Das Jugendamt zahlt aufgrund des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) an die Träger der Einrichtungen einen Zuschuss zu den Betriebskosten. Es übernimmt bei den meisten Einrichtungen auch ganz oder zum Teil den eigentlich von den Trägern aufzubringenden Anteil.
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Zuständiges Amt:
Jugendhilfe VerwaltungMitarbeiter:
Herr Beese
02592 69-264
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Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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