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Bestattungstermin

  • Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
  • Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
  • Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen werden an Werktagen vorgenommen und zwar dienstags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch montags bestattet werden.
  • Außerhalb der Bestattungszeiten nach Abs. 3 kann die Friedhofsverwaltung an Werktagen Bestattungen zulassen für dienstags bis freitags nach 14.00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr (Bestattungsende). Hierfür können besondere Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erhoben werden.
  • Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 6 Wochen nach der Einäscherung bestattet werden, andernfalls werden sie auf Kosten des/der Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet.

Zuständiges Amt:

Stadtwerke

Mitarbeiter:

Herr Hoppe
02592 929-840
senden

Frau Jäckering
02592 929-848
senden

Adresse:

Stadtwerke Selm
Industriestraße 19
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Mo - Do   9:00-16:00 Uhr
Fr           9:00-13:00 Uhr

Copyright 2023. Stadt Selm
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