Bestattungen durch die Ordnungsbehörde
Gemäß Bestattungsgesetz NRW sind zur Bestattung verpflichtet Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Sollten diese Angehörigen die Bestattung ablehnen oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, so wird die Bestattung durch die örtliche Ordnungsbehörde veranlasst und die Kosten später gegenüber den Bestattungspflichtigen geltend gemacht.
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Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
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59379 Selm
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