Beglaubigungen
HINWEIS: Dieser Service steht nur Selmer BürgerInnen zur Verfügung.
Beglaubigungen werden unter Vorlage Ihres Originals vorgenommen. Es fallen Gebühren an. Diese können in bar oder ab einer Höhe von 10 Euro auch bargeldlos bezahlt werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde auch ausgestellt hat.
Zuständiges Amt:
BürgerbüroMitarbeiter:
Frau Nitschke
02592 69-211
senden
Frau Oehlen
02592 69-267
senden
Frau Schnurbus
02592 69-209
senden
Frau Schwager
02592 69-210
senden
Herr Walter
02592 69-220
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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