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Beglaubigungen

HINWEIS: Dieser Service steht nur Selmer BürgerInnen zur Verfügung.

Beglaubigungen werden unter Vorlage Ihres Originals vorgenommen. Es fallen Gebühren an. Diese können in bar oder ab einer Höhe von 10 Euro auch bargeldlos bezahlt werden.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde auch ausgestellt hat.

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
senden

Frau Oehlen
02592 69-267
senden

Frau Schnurbus
02592 69-209
senden

Frau Schwager
02592 69-210
senden

Herr Walter
02592 69-220
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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