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Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.

  • Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
  • Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.

Benötigte Unterlagen:

Wenn Sie den Antrag per Post schicken:

  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Antrag auf Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht (siehe Antrag)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht  erforderlich ist (mit Angabe der genauen Dauer, siehe Antrag)

Rechtliche Grundlagen:

Straßenverkehrsordnung (§ 21a in Verbindung mit § 46 Nr. 93 bis Nr. 96)

Formulare

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Frau Engelkamp
02592 69-216
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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