Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.
- Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
- Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
Benötigte Unterlagen:
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Antrag auf Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht (siehe Antrag)
- Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist (mit Angabe der genauen Dauer, siehe Antrag)
Rechtliche Grundlagen:
Straßenverkehrsordnung (§ 21a in Verbindung mit § 46 Nr. 93 bis Nr. 96)
Formulare
Zuständiges Amt:
Öffentliche Sicherheit und OrdnungMitarbeiter:
Frau Engelkamp
02592 69-216
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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