Beflaggung
In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und besonderen Anlässen beflaggt. In Selm werden an der Stadtverwaltung Selm, Amtshaus Bork, Adenauerplatz 2 und am Mahnmal gegen den Krieg, Kreuzung Ludgeristraße / Sandforter Weg, die Flaggen des Bundes und des Landes gehisst. Zum Europatag sowie bei Anlässen mit europäischem Bezug ist die Europafahne zu flaggen.
Regelmäßige Beflaggungstage
27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)
1. Mai: Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
9. Mai: Europatag
23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
20. Juli: Jahrestag des Attentatsauf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
23. August: Gründungstag des Landes NRW
3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
Zweiter Sonntag vor dem ersten Advent: Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung)
Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Beflaggung aus besonderen Anlässen
Die weiteren Beflaggungsanlässe und –tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass.
Flaggen der Stadt Selm können für besondere Feierlichkeiten und Veranstaltungen der Vereine bei der Stadtverwaltung Selm ausgeliehen werden.
Zuständiges Amt:
Allgemeine Verwaltung und OrganisationMitarbeiter:
Frau Mertens
02592 69-208
senden
Frau Trogemann
02592 69-235
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.