Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es um die Klärung von Zweifelsfragen bezüglich der Verwirklichung des Bauvorhabens geht. Dies gilt zum Beispiel für die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks, wenn Ausnahmen und Befreiungen von einem Bebauungsplan erforderlich werden. Ein weiterer typischer Anwendungsfall ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. In einem solchen Fall wird die Frage, ob das Vorhaben zulässig ist, nicht leicht zu beantworten sein.
Mit der Bauvoranfrage wird ein Prüfungskriterium dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren entzogen und vorab beantwortet. Sollte sich hierbei bereits herausstellen, dass das Vorhaben unzulässig ist, kann auf die Stellung eines vollständigen Bauantrages verzichtet werden. Auf diese Weise können unnötige Kosten für die Erstellung aufwändiger Bauvorlagen wie beispielsweise die Erstellung eines Lärmgutachtens – welches nun aufgrund der allgemeinen Unzulässigkeit des Vorhabens nicht mehr benötigt wird –eingespart werden.
Ist die Bauvoranfrage als zulässig zu bewerten, wird seitens der Bauaufsicht ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Dieser ist wie eine Baugenehmigung für die Dauer von drei Jahren ab Erteilung gültig. Auch hier ist eine Verlängerung der Geltungsdauer möglich. Sofern Sie innerhalb der Geltungsdauer einen Bauantrag stellen, wird die Frage der Bauvoranfrage nicht erneut geprüft. Hier ist die Bauaufsicht an das Ergebnis der zuvor erteilten positiven Bauvoranfrage gebunden.
Sollten Sie Fragen bezüglich einer Bauvoranfrage oder eines Bauvorbescheids bzw. dessen Verlängerung haben, können Sie sich gerne an die Bauaufsicht oder aber direkt an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Diesen sowie die Kontaktdaten können Sie der ersten Seite Ihres Bauvorbescheids entnehmen.
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr berechnet sich individuell nach dem jeweiligen Vorhaben.
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