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Ausnahmegenehmigung Nachtruhegebot

Gemäß Landesimmissionsschutzgesetz beginnt die Nachtzeit um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.

Während der Nachtzeit sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Störungen der Nachtruhe können sowohl durch das Verhalten von Personen, z.B. lautstarke Unterhaltungen, Gegröle, als auch durch den Betrieb von Anlagen, z.B. Musikanlagen hervorgerufen weden.

In begründeten Ausnahmefällen, deren Grenzen jedoch sehr eng gezogen sind, können durch die örtliche Ordnungsbehörde Ausnahmen vom Nachtruhegebot erteilt weden.

Zuständiges Amt:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter:

Frau Albers
02592 69-226
senden

Frau Engelkamp
02592 69-216
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Viele Anliegen können auch über dasServiceportal erledigt werden.

 

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