Asylbewerberleistungen
Zuständigkeiten nach Buchstaben
Herr Eikemper | A - J |
Frau Brandt | K – Z |
Leistungsberechtigt für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland für die Dauer ihres Asylverfahrens gestattet ist sowie Ausländer, die ausreisepflichtig sind und in Deutschland geduldet werden.
Die Ausländer sind Leistungsberechtigt, wenn sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen selbst bestreiten können.
Von den Leistungen sind die Sicherung des Lebensunterhalts, die Bereitstellung eines Platzes in einer der Gemeinschaftsunterkünfte oder, wenn die gesetzlichen Vorgaben vorliegen, die Übernahme der Unterkunftskosten für privaten Wohnraum. Im Krankheitsfall werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Behandlungskosten übernommen.
Antragsunterlagen können Sie in der Abteilung Soziales im Amt für Jugend, Schule, Familie und Soziales erhalten.
Rechtsgrundlagen:
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Zuständiges Amt:
SozialesMitarbeiter:
Frau Brandt
02592 69-148
senden
Herr Eikemper
02592 69-150
senden
Adresse:
Stadtverwaltung SelmAdenauerplatz 2
59379 Selm
Öffnungszeiten:
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr