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Anmeldung (Zuzug, Wohnungswechsel)

Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Bundesmeldegesetz.

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde.

Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde, also dem Bürgerbüro, anmelden.

Achtung, dies ist neu: Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber/Vermieter schriftlich zu bestätigen!

Es wird empfohlen, sich gleich bei Unterzeichnung eines Mietvertrages eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsicht, der Vermieter bestätigt dann aber den tatsächlichen Einzugstag, nicht das geplante Datum aus dem Mietvertrag.

Ihre bisherige Gemeinde wird mit der Anmeldung automatisch über Ihren Zuzug benachrichtigt. Grundsätzlich soll die Anmeldung persönlich erfolgen. Bei Eheleuten mit minderjährigen Kindern genügt es, wenn ein Elternteil mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Wenn Sie jemanden mit der Anmeldung beauftragen, ist eine entsprechende schriftliche Vollmacht erforderlich.

Das Anmeldeformular ist in jedem Fall von Ihnen persönlich zu unterschreiben.

Bitte denken Sie daran, dass auch eine Nebenwohnung angemeldet werden muss.

Wenn Sie innerhalb des Kreises Unna umgezogen sind, bringen Sie bei der Anmeldung bitte Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann (Gebühr 10,80 €).

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • für Kinder: Geburtsurkunden und Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurteil

Information Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Zuständiges Amt:

Bürgerbüro

Mitarbeiter:

Frau Nitschke
02592 69-211
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Frau Oehlen
02592 69-267
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Frau Schnurbus
02592 69-209
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Frau Schwager
02592 69-210
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Herr Walter
02592 69-220
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Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwochs:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Montag und Dienstag:
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitags:
nur nach Terminvergabe
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