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An-, Ab- und Ummeldung sowie Tausch von Abfallgefäßen

Sie sind neu hierher gezogen? Ihr aufgestelltes Abfallgefäß ist zu klein? Oder das Abfallgefäß ist defekt oder abhanden gekommen?

Nutzen Sie dazu unser Angebot im Service Portal der Stadt Selm.

All diese Dinge sind uns nicht unbekannt. Die Stadtwerke Selm sind als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für sämtliche Dinge in Verbindung mit Abfallgefäßen zuständig.

Wenn Sie in Selm Wohneigentum erworben haben, müssen sie als Eigentümer/in mindestens ein Abfallgefäß für Restmüll, das die gesamten auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung aufnehmen kann (Restmülltonne), ein Gefäß für kompostierbare Abfälle (Biotonne), ein Gefäß für Altpapier und ein Gefäß für Verkaufsverpackungen, insbesondere Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe aufstellen lassen.

Auf die Vorschriften zur Befreiung von der Biotonne und der möglichen Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft wird verwiesen.

Jede/r Grundstückseigentümer/in ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 7,5 Litern pro angemeldeter Person und Woche vorzuhalten. Die Zuteilung des Gefäßvolumens für das Restmüllgefäß erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Mindest-Restmüll-Gefäßvolumens pro Person und Woche.

Für die Abfuhr von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (z.B. Unternehmen) wird der Behälterbedarf für Abfälle zur Beseitigung unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindest-Gefäßvolumen von 7,5 Litern pro Woche zur Verfügung gestellt.

Abweichend kann auf Antrag, bei durch den/die Abfallerzeuger/Abfallbesitzer/in nachgewiesener Nutzung von Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten, ein geringeres Mindest-Gefäßvolumen zugelassen werden. Die Stadtwerke Selm legen aufgrund der vorgelegten Nachweise und ggf. eigenen Ermittlungen/ Erkenntnissen das zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderliche Behältervolumen fest.

Zur ordnungsgemäßen Benutzung der Abfallbehälter wird auf die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Selm verwiesen.

Wenn Ihr aufgestelltes Abfallgefäß ein zu geringes Volumen besitzt oder defekt bzw. abhanden gekommen ist, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des städtischen Steueramtes (Tel. 69-164) zu den regulären Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Von dort wird der Austausch oder die Neuaufstellung veranlasst. Alles weitere erklären Ihnen die Mitarbeiter telefonisch oder vor Ort. Für einen volumenbedingten Austausch eines Abfallgefäßes wird eine Verwaltungsgebühr berechnet. Beim Tausch einer defekten Tonne oder bei Erstaufstellung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die rechts genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Zuständiges Amt:

Haushalt und Steuern

Mitarbeiter:

Frau Isermann
02592 69-164
senden

Frau Sieradzon
02592 69-165
senden

Adresse:

Stadtverwaltung Selm
Adenauerplatz 2
59379 Selm

Öffnungszeiten:

Montag:
08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr

Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr

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